Gesetze / Maler- und Lackiererausbildungsverordnung
MalerLackAusbV§ 6 Ausbildungsplan
Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.08.2021
Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.